Was, wen, wann, wieviel

Was wir fördern


JFM fördert Anschaffungen aller Gruppen der katholischen Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Aachen mit Ausnahme von Anschaffungen für die Diözesanebene und die regionale kirchenamtliche Ebene.

Förderkriterien

  • Fördervoraussetzung ist die geplante Anwendung der Anschaffung bei einer Aktion / Maßnahme mit und für Kinder- und Jugendliche
  • Die Anschaffung darf nicht vollständig durch JFM finanziert werden. Alle
    Gruppen sollen einen Eigenanteil von 30 % einhalten. Bei nachvollziehbarer
    Begründung kann der Vorstand eine Reduzierung auf 10 % Eigenanteil bewilligen.
    Eine Überfinanzierung wird ausgeschlossen.
  • Förderfähig sind Anschaffungen für die Orts- und regionale Ebene (z. T. keine
    eigenen Rechtsträger).
  • Die Ortsgruppe muss den Antrag inhaltlich stellen, auch wenn der Rechtsträger
    zusätzlich beteiligt werden muss.
  • Jede Gruppierung der Ortsgruppen und regionalen Ebenen darf in jeder
    Förderperiode mehrere Anträge stellen, von denen aber nur ein Antrag je
    Förderperiode bewilligt werden darf
  • Die Aktivitäten der Gruppe werden durch ehrenamtliches Engagement getragen

Wen wir fördern

Alle Gruppen der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Aachen können eine Förderung beantragen.
Antragssteller*innen müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen aus dem Bistum Aachen kommen
  • Ein*e Rechtsträger *in muss vorhanden sein
  • Sie müssen aus der katholischen Jugendarbeit kommen
  • Begünstigte müssen zwischen 0 und 27 Jahren alt sein

Nicht gefördert werden:

  • Angebote für Einzelpersonen
  • Angebote von kommerziellen Unternehmen
  • Angebote, die der Erzielung von wirtschaftlichen Gewinnen dienen.

Wann wir fördern

Wir haben zwei Förderperioden:

  1. Förderperiode: 01.10. bis zum 31.03.
  2. Förderperiode: 01.04. bis zum 30.09.

Wieviel wir fördern

In der derzeit laufenden Förderperiode wird das Budget auf 3.000 EUR erhöht. Die maximale Fördersumme je Antrag verbleibt bei 300 EUR. In der Förderperiode ab 01.10.2024 wird das Budget auf 3150 EUR erhöht. Die maximale Fördersumme je Antrag erhöht sich auf 450 EUR. Eventuell nicht verbrauchtes Restbudget kann in die Folgeperiode übertragen werden.