Was, wen, wann, wieviel
Was wir fördern
JFM fördert Anschaffungen aller Gruppen der katholischen Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Aachen mit Ausnahme von Anschaffungen für die Diözesanebene und die regionale kirchenamtliche Ebene.
Förderkriterien
- Fördervoraussetzung ist die geplante Anwendung der Anschaffung bei einer Aktion / Maßnahme mit und für Kinder- und Jugendliche
- Die Anschaffung darf nicht vollständig durch JFM finanziert werden. Alle
Gruppen sollen einen Eigenanteil von 30 % einhalten. Bei nachvollziehbarer
Begründung kann der Vorstand eine Reduzierung auf 10 % Eigenanteil bewilligen.
Eine Überfinanzierung wird ausgeschlossen. - Förderfähig sind Anschaffungen für die Orts- und regionale Ebene (z. T. keine
eigenen Rechtsträger). - Die Ortsgruppe muss den Antrag inhaltlich stellen, auch wenn der Rechtsträger
zusätzlich beteiligt werden muss. - Jede Gruppierung der Ortsgruppen und regionalen Ebenen darf in jeder
Förderperiode mehrere Anträge stellen, von denen aber nur ein Antrag je
Förderperiode bewilligt werden darf - Die Aktivitäten der Gruppe werden durch ehrenamtliches Engagement getragen
Wen wir fördern
Alle Gruppen der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Aachen können eine Förderung beantragen.
Antragssteller*innen müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Sie müssen aus dem Bistum Aachen kommen
- Ein*e Rechtsträger *in muss vorhanden sein
- Sie müssen aus der katholischen Jugendarbeit kommen
- Begünstigte müssen zwischen 0 und 27 Jahren alt sein
Nicht gefördert werden:
- Angebote für Einzelpersonen
- Angebote von kommerziellen Unternehmen
- Angebote, die der Erzielung von wirtschaftlichen Gewinnen dienen.
Wann wir fördern
Wir haben zwei Förderperioden:
- Förderperiode: 01.10. bis zum 31.03.
- Förderperiode: 01.04. bis zum 30.09.
Wieviel wir fördern
In der laufenden Förderperiode werden bis zu 3000 Euro ausgeschüttet.
Es können je Antrag maximal 300 € beantragt werden.