Was, wen, wann, wieviel

Was wir fördern


JFM fördert Anschaffungen aller Gruppen der katholischen Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Aachen mit Ausnahme von Anschaffungen für die Diözesanebene und die regionale kirchenamtliche Ebene.

Förderkriterien

  • Fördervoraussetzung ist die geplante Anwendung der Anschaffung bei einer Aktion / Maßnahme mit und für Kinder- und Jugendliche
  • Die Anschaffung darf nicht vollständig durch JFM finanziert werden. Alle
    Gruppen sollen einen Eigenanteil von 30 % einhalten. Bei nachvollziehbarer
    Begründung kann der Vorstand eine Reduzierung auf 10 % Eigenanteil bewilligen.
    Eine Überfinanzierung wird ausgeschlossen.
  • Förderfähig sind Anschaffungen für die Orts- und regionale Ebene (z. T. keine
    eigenen Rechtsträger).
  • Die Ortsgruppe muss den Antrag inhaltlich stellen, auch wenn der Rechtsträger
    zusätzlich beteiligt werden muss.
  • Jede Gruppierung der Ortsgruppen und regionalen Ebenen darf in jeder
    Förderperiode mehrere Anträge stellen, von denen aber nur ein Antrag je
    Förderperiode bewilligt werden darf
  • Die Aktivitäten der Gruppe werden durch ehrenamtliches Engagement getragen

Wen wir fördern

Alle Gruppen der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Aachen können eine Förderung beantragen.
Antragssteller*innen müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen aus dem Bistum Aachen kommen
  • Ein*e Rechtsträger *in muss vorhanden sein
  • Sie müssen aus der katholischen Jugendarbeit kommen
  • Begünstigte müssen zwischen 0 und 27 Jahren alt sein

Nicht gefördert werden:

  • Angebote für Einzelpersonen
  • Angebote von kommerziellen Unternehmen
  • Angebote, die der Erzielung von wirtschaftlichen Gewinnen dienen.

Wann wir fördern

Wir haben zwei Förderperioden:

  1. Förderperiode: 01.10. bis zum 31.03.
  2. Förderperiode: 01.04. bis zum 30.09.

Wieviel wir fördern

In der laufenden Förderperiode werden bis zu 1500 Euro ausgeschüttet.

Es können je Antrag maximal 300 € beantragt werden.