Warum Stiften?

Mit einer Zustiftung an „Jetzt! für morgen.“ widmen Sie Ihr Geld langfristig der Förderung von Kindern und Jugendlichen. Eine Zustiftung erhöht das Stiftungskapital. Mit den Erträgen daraus fördern wir jedes Jahr Projekte von, für und mit jungen Menschen. Damit tragen Sie dauerhaft dazu bei, Kinder und Jugendliche in unserem Bistum zu unterstützen und Ihnen Freiräume für ihre Entwicklung zu geben.
Ob jung oder alt, ob mit einem kleinen Betrag oder einem großen – alle können auf ihre Weise Zukunft stiften. Schauen Sie sich in Ruhe an, welche Möglichkeiten es dafür gibt. Gerne beraten wir Sie dazu auch in einem persönlichen Gespräch.

STEUERVORTEILE FÜR ZUSTIFER- UND SPENDER*INNEN

Sie schenken Kindern und Jugendlichen Zukunft – und werden dafür vom Staat belohnt. Da die Kinder- und Jugendstiftung gemeinnützig ist, sind Zuwendungen an „Jetzt! für morgen.“ mit besonderen steuerlichen Vorteilen verbunden.

Spenden und Zustiftungen an unsere Kinder- und Jugendstiftung können Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Soweit die Spende nicht steuermindernd berücksichtigt werden konnte, wird die Spende in das folgende Kalenderjahr vorgetragen. Die Höchstgrenze für den Spendenabzug beträgt 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte für alle begünstigten Spendenzwecke. Der Sonderausgabenabzug für Zuwendungen in das Grundstockvermögen (Zustiftungen) beträgt eine Million Euro. Er kann auf 10 Jahre verteilt werden.

Für Ihre Steuererklärung stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbescheinigung aus. Wenn wir Ihre Adressdaten haben, erhalten Sie die Bescheinigung automatisch zugesandt. Sie können Ihre Adresse beispielsweise auf der Überweisung vermerken. Bei Zuwendungen bis 200 Euro benötigen Sie keine Zuwendungsbescheinigung. Für das Finanzamt genügt ein sogenannter „einfacher Nachweis“. Das kann zum Beispiel beim Online-Banking die Buchungsbestätigung der Überweisung sein. Alternativ können Sie als Nachweis auch eine Kopie des Kontoauszugs vorlegen.

Sollten Sie von uns noch eine Zuwendungsbescheinigung benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Dominica Klingenberg auf.

ZUSTIFTUNG ODER SPENDE?

Wenn Sie langfristig helfen wollen, ist eine Zustiftung für Sie das Richtige. Ihre Zustiftung fließt in das Stiftungsvermögen, das von der Stiftung sicher und gewinnbringend nach ethischen Kriterien angelegt wird. Aus den Erträgen finanziert die Stiftung jedes Jahr neue Projekte. Jeder Euro einer Zustiftung wird also nicht nur einmal genutzt, sondern trägt jedes Jahr seinen Teil zur Förderung von Kindern und Jugendlichen bei. Eine wirklich langfristige Investition in die Zukunft: Dieser Euro wirkt „ewig“!
Im Gegensatz zu einer Zustiftung geht eine Spende nicht in das Stiftungskapital ein, sondern muss zeitnah ausgegeben werden. Eine Spende fließt vollständig in die Projektförderung des laufenden Jahres. Wenn Sie einmalig die aktuelle Projektförderung unterstützen wollen, ist eine Spende das Richtige für Sie.

ÜBERWEISUNGEN OHNE VERWENDUNGSZWECK GELTEN ALS SPENDEN
Durch Angabe des Verwendungszwecks bei der Überweisung bestimmen Sie, ob es sich um eine Zustiftung oder eine Spende handelt. Legen Sie keinen Verwendungszweck fest, müssen wir nach der Steuergesetzgebung von einer Spende ausgehen. Wenn Sie also etwas zustiften wollen, sollten Sie als Verwendungszweck das Wort „Zustiftung“ eintragen.

STIFTEN PER TESTAMENT

Sie können „Jetzt! für morgen.“ testamentarisch bedenken und so nachhaltig Spuren hinterlassen. Als gemeinnützige Einrichtung sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. So kommt Ihr Vermächtnis ohne Abzüge Kindern und Jugendlichen zugute.

Eine Zustiftung können Sie ganz einfach in Ihr Testament aufnehmen. Dabei haben Sie auch die Möglichkeit, über die Verwendung der Mittel zu entscheiden und zum Beispiel einen Förderschwerpunkt auszuwählen.


STIFTUNGSKONTO „Jetzt! für morgen.“

Pax-Bank eG
Bankleitzahl: 370 601 93
Kontonummer: 101 4444 013
IBAN: DE03 3706 0193 1014 4440 13
BIC: GENODED1PAX