

WAS WIR FÖRDERN
ART DER FÖRDERUNG
JFM fördert Anschaffungen aller Gruppen der katholischen Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Aachen mit Ausnahme von Anschaffungen für die Diözesanebene und die regionale kirchenamtliche Ebene.
ZIELGRUPPE
Antragssteller*innen müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Sie müssen aus dem Bistum Aachen kommen
- Ein*e Rechtsträger *in muss vorhanden sein
- Sie müssen aus der katholischen Jugendarbeit kommen
Begünstigte müssen (mehrheitlich) folgende Kriterien erfüllen:
- Sie müssen zwischen 0 und 27 Jahren alt sein
- Sie müssen aus dem Bistum Aachen kommen
Nicht gefördert werden:
- Angebote für Einzelpersonen
- Angebote von kommerziellen Unternehmen
- Angebote, die der Erzielung von wirtschaftlichen Gewinnen dienen.
FÖRDERKRITERIEN
- Fördervoraussetzung ist die geplante Anwendung der Anschaffung bei einer Aktion / Maßnahme mit und für Kinder- und Jugendliche
- Die Anschaffung darf nicht vollständig durch JFM finanziert werden. Alle Gruppen sollen einen Eigenanteil von 30 % einhalten. Bei nachvollziehbarer Begründung kann der Vorstand eine Reduzierung auf 10 % Eigenanteil bewilligen. Eine Überfinanzierung wird ausgeschlossen.
- Förderfähig sind Anschaffungen für die Orts- und regionale Ebene (z. T. keine eigenen Rechtsträger).
- Die Ortsgruppe muss den Antrag inhaltlich stellen, auch wenn der Rechtsträger zusätzlich beteiligt werden muss.
- Jede Gruppierung der Ortsgruppen und regionalen Ebenen darf in jeder Förderperiode mehrere Anträge stellen, von denen aber nur ein Antrag je Förderperiode bewilligt werden darf
- Die Aktivitäten der Gruppe werden durch ehrenamtliches Engagement getragen